smartloft apartments & art
allgemeine geschäftsbestimmungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SMARTLOFT APARTMENTS&ART, ARNOLD & KLAUCK GBR

I. GELTUNGSBEREICH

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Apartments, Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der ARNOLD & KLAUCK GBR.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der  ARNOLD & KLAUCK GBR.

3. Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, -HAFTUNG, VERJÄHRUNG

1. Der Vertrag kommt durch die Reservierung des Mieters und der schriftlichen Bestätigung der ARNOLD & KLAUCK GBR zustande.

2. Vertragspartner sind die ARNOLD & KLAUCK GBR und der Mieter. Hat ein Dritter für den Mieter reserviert, haftet er der ARNOLD & KLAUCK GBR gegenüber zusammen mit dem Mieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Reservierungsvertrag.

3. Alle Ansprüche gegen die ARNOLD & KLAUCK GBR verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ARNOLD & KLAUCK GBR beruhen.

III. LEISTUNGEN; PREISE; ZAHLUNGEN; AUFRECHNUNG

1. ARNOLD & KLAUCK GBR ist verpflichtet, die vom Mieter gebuchten Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Mieter ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise bei Mietantritt (Check-in) ARNOLD & KLAUCK GBR zu zahlen. Dies gilt auch für vom Mieter veranlasste Leistungen und Auslagen der ARNOLD & KLAUCK GBR an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

4. Die Preise können von ANRNOLD & KLAUCK GBR geändert werden, wenn der Mieter nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung der ARNOLD & KLAUCK GBR oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die ARNOLD & KLAUCK GBR dem zustimmt.

5. Rechnungen der ARNOLD & KLAUCK GBR ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die ARNOLD & KLAUCK GBR ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die ARNOLD & KLAUCK GBR berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der ARNOLD & KLAUCK GBR bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten, dem Mietern der eines niedrigeren Schadens.

6. ARNOLD & KLAUCK GBR ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Etwaige Vorauszahlungen und Fälligkeiten müssen im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7. Der Mieter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der ARNOLD & KLAUCK GBR aufrechnen oder mindern. Der gesamte Übernachtungspreis wird abzüglich geleisteter Anzahlung am Anreisetag fällig. Zahlungsmöglichkeiten: bar.

IV. RÜCKTRITT DES MIETERS

1. Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Leistungen. Ein Rücktritt des Mieters von dem mit der ARNOLD & KLAUCK GBR geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der ARNOLD & KLAUCK GBR. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Mieter vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der  ARNOLD & KLAUCK GBR zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Mieters, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen der ARNOLD & KLAUCK GBR und dem Mieter ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Mieter bis zu dem vereinbarten Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche der ARNOLD & KLAUCK GBR auszulösen.Das Rücktrittsrecht des Mieters erlischt, wenn es nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber der ARNOLD & KLAUCK GBR ausgeübt wird, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Mieters gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

3. Bei vom Mieter nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat die ARNOLD & KLAUCK GBR die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Apartments sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Der ARNOLD & KLAUCK GBR steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Die Rücktrittspauschale beträgt
bis 31 Tage vor dem Anreisedatum: 20% der Gesamtrate
ab 30 Tage vor dem Anreisedatum: 35% der Gesamtrate
ab 15 Tage vor dem Anreisedatum: 50% der Gesamtrate
ab 7 Tage vor dem Anreisedatum: 80% der Gesamtrate
ab dem Anreisetag und/oder bei Nichtanreise: 100% der Gesamtrate.

Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. RÜCKTRITT DER ARNOLD & KLAUCK GBR

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Mieters innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die ARNOLD & KLAUCK GBR in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Mieter nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen, es sei denn, der Mieter verzichtet auf Rückfrage der ARNOLD & KLAUCK GBR auf sein Recht zum Rücktritt.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer ARNOLD & KLAUCK GBR gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die ARNOLD & KLAUCK GBR ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist die ARNOLD & KLAUCK GBR berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
a. höhere Gewalt oder andere von der ARNOLD & KLAUCK GBR nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
b. Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Mieters oder des Zwecks, gebucht werden;
c. die ARNOLD & KLAUCK GBR begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen der ARNOLD & KLAUCK GBR den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der ARNOLD & KLAUCK GBR in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der ARNOLD & KLAUCK GBR zuzurechnen ist;
d. ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt der ARNOLD & KLAUCK GBR entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadenersatz.

VI. APARTMENTBEREITSTELLUNG, NUTZUNG/ HAUSORDNUNG ÜBERGABE, -RÜCKGABE SCHLÜSSEL

1. Der Mieter erwirbt Anspruch auf die Bereitstellung seiner gewählten Apartmentkategorie oder der nächstbesten, wenn gewählte nicht bereitgestellt werden kann.

2. Der Nutzer vereinbart im Voraus telefonisch oder per e-mail einen Termin über den Erhalt und die Rückgabe der Schlüssel der Wohnung.

3. Gebuchte Apartments stehen dem Mieter ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Mieter hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments der ARNOLD & KLAUCK GBR spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

5. Danach kann die ARNOLD & KLAUCK GBR aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) dem Mieter in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Mieters werden hierdurch nicht begründet. Dem Mieter steht es frei, nachzuweisen, dass der ARNOLD & KLAUCK GBR kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6. Für durch ihn bzw. seine Gäste verursachte Beschädigungen haftet der Nutzer in vollem Umfang. Die entstandenen Kosten einschließlich etwaiger Ausfälle von weiteren Nutzungsvereinbarungen trägt der Nutzer.

7. Verlassen der Gästewohnung: Es ist darauf zu achten, dass bei Verlassen des möblierten Appartements sämtliche Fenster, Türen sowie Wasserhähne geschlossen und alle elektrischen Einrichtungen / Anlagen abgeschaltet werden und die Wohnung in einem aufgeräumten und sauberen Zustand hinterlassen wird.

8. Der Nutzer ist verpflichtet, die im Wohnhaus, in dem sich das möblierte Appartement befindet, geltenden Ruhezeiten von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr und von 20:00 Uhr - 07:00 Uhr einzuhalten und im Allgemeinen die herrschende Hausordnung nicht zu stören.

9. Bei Verlust des Schlüssels werden dem Mieter EUR 150,00 für den Einbau eines neuen Zylinders in Rechnung gestellt.

VII. HAFTUNG DER ARNOLD & KLAUCK GBR

1. ARNOLD & KLAUCK GBR haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Mieters auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die ARNOLD & KLAUCK GBR die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ARNOLD & KLAUCK GBR beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der ARNOLD & KLAUCK GBR beruhen. Eine Pflichtverletzung der  ARNOLD & KLAUCK GBR steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen  der ARNOLD & KLAUCK GBR auftreten, wird ARNOLD & KLAUCK GBR bei Kenntnis oder auf Rüge des Mieters unverzüglich bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten (Schadensminderungspflicht).

2. Für eingebrachte Sachen übernimmt die ARNOLD & Klauck GBR keine Haftung.

3. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Mieter werden mit Sorgfalt behandelt. Die ARNOLD & KLAUCK GBR übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

4. Der Mieter betritt die von der ARNOLD & KLAUCK GBR bereitgestellten Räumlichkeiten auf eigene Gefahr. Die ARNOLD & KLAUCK GBR haftet somit nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

VIII. DATENSCHUTZ

1. Der Mieter wird hiermit gemäß § 33 BDSG sowie des § 3 TDDSG darüber unterrichtet, dass die ARNOLD & KLAUCK GBR seine Bestandsdaten (Name/Adresse) in maschinenlesbarer Form und nur für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

2. Die ARNOLD & KLAUCK GBR ist berechtigt, die Gastdaten offen zu legen, sofern dies nur für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.

IX SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die ARNOLD & KLAUCK GBR müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der. ARNOLD & KLAUCK GBR

3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr Berlin, sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls Berlin.

4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die ARNOLD & KLAUCK GBR unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr wird die unwirksame Bestimmung durch eine ihr wirtschaftlich am nächsten kommende ersetzt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

ARNOLD & KLAUCK GBR
Berlin, im Juli 2008